Stille
Bleib einmal steh´n und haste nicht
und schau das kleine stille Licht
Hab einmal Zeit für Dich allein
zum reinen Unbekümmert sein
Lass Deine Stimme einmal ruh´n
und hab den Mut zum gar nichts tun
Lass diese wilde Welt sich dreh´n
und hab das Herz, sie nicht zu seh´n
Sei wieder Mensch und wieder Kind
und spür, wie Kinder glücklich sind
Dann bist von aller Hast getrennt,
Du auf dem Weg hin zum Advent
(Autor unbekannt)
Liebe Patienten, liebe Angehörige
auch in diesem Jahr setzen wir unsere schon traditionelle Weihnachtsspendenaktion fort.
Wir unterstützen wie in den vergangenen Jahren wieder einige soziale Projekte.
In diesem Jahr wiederum den Grenzenlos für Arme und Obdachlose e.V. Aschaffenburg, den ambulanten Kinderhospizdienst Miltenberg, das Café Fifty - Verein für soziale Arbeit und Kultur e.V. in Obernburg,
sowie die DKMS die Deutsche Knochenmarkspenderdatei.
Wir bedanken uns herzlich bei Ihnen allen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen Ihnen friedvolle, erholsame Feiertage, sowie für das Jahr 2023 alles Gute, viel Gesundheit und viele Therapieerfolge.
Bernd Fäth und das gesamte Praxisteam
Der Bundestag hat am 9.September Neuregelungen für den kommenden Corona-Herbst/Winter beschlossen.
Die Regeln starten am 1.10.2022 und laufen am 7.4.2023 aus.
Eine FFP2 Maskenpflicht wird für Patienten/innen und Besucher/innen bundesweit in ambulanten medizinischen Einrichtungen (somit auch in Ergotherapiepraxen) eingeführt.
Weiterhin gelten die Ausnahmen für Kinder bis 6 Jahren und bei einer ärztliche bescheinigten Unfähigkeit eine Maske zu tragen.
Wir bitten Sie dies zu beachten.
Anfang September hatten wir die Referentin Susanne Wachter-Müller aus der Schweiz in unseren Praxisräumen zu einer Fortbildung zum Thema Hirnleistungstraining, Neurotraining nach Verena Schweizer.
Frau Wachter-Müller war eine Kollegin von Frau Schweizer und führt die Weiterentwicklung und Verbreitung des Therapiekonzeptes fort.
Das neuropsychologische Therapiekonzept nach Verena Schweizer wird zur Schulung und Wiederherstellung geschädigter Hirnleistungsfunktionen eingesetzt.
Durch verschiedene Materialien und individuell angepasste Vorgehensweisen werden u.a. Aufmerksamkeit / Konzentration, problemlösendes Denken, Planen / Handeln, Lernen / Gedächtnis, Kreativität / Flexibilität und weiteres trainiert.
Unsere Mitarbeiter haben dadurch wieder viele neue Ideen bekommen und wir freuen uns diese in der Therapie und im Alltag mit Ihnen umsetzen zu können.
Am 8. und 9. Juli 2022 fand für unsere Mitarbeiter in unseren Praxisräumen eine Fortbildung zum Thema „Kinästhetische Fußreflextherapie“ statt.
Herr Bernhard Kern hat uns in diesem, von ihm entwickelten Therapiekonzept ausgebildet.
Wir konnten viele Übungen und Therapieansätze erlernen und aneinander ausprobieren.
Dieses Fachwissen können wir gut in die Therapie einbauen und Ihnen bei diversen Krankheitsbildern weiterhelfen.
Nachdem die Weihnachtsfeier der Praxismitarbeiter vor Weihnachten 2021 coronabedingt entfallen musste, feierten wir Anfang Juli 2022 ersatzweise ein Sommerfest.
Nach einem guten, gemeinsamen Essen im Wirtshaus Obernburg, ließen wir den Abend gemütlich mit einem Gartenfest ausklingen.
Unsere Mitarbeiterin Frau Tamara Kempf hat zum 1.August 2012 ihre Beschäftigung bei uns begonnen.
Zum 10-jährigen Betriebsjubiläum möchten wir uns nun ganz herzlich bei ihr bedanken für ihren Einsatz in guten und auch schwierigen Zeiten.
Schön dass sie unser Team bereichert !
Für die Zukunft wünschen wir alles Gute, viel Gesundheit und dass sie uns noch ganz lange erhalten bleibt.
Liebe Patienten, liebe Angehörige,
GKV-Versicherte müssen im Normalfall eine Zuzahlung leisten, wenn ihnen eine Heilmittel-Therapie verordnet wird. Lediglich Minderjährige, Schwangere und Patienten, die die Belastungsgrenze überschritten haben, sind von der Zuzahlung befreit.
„Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung zehn vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung.
Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.“
(§ 61 Satz 3 SGB V)
Wir weisen Sie darauf hin, dass nach dem Inkrafttreten des neuen Bundesrahmenvertrages diese Zuzahlung am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig ist.
Für unser freundliches, aufgeschlossenes und engagiertes Team suchen wir Verstärkung durch eine/n Ergotherapeuten/in für eine Voll- oder Teilzeitstelle in die Zweigstelle Kleinheubach.
Das Aufgabengebiet erstreckt sich über alle Therapiebereiche einer Praxis mit Hausbesuchen.
Unser Team such die Person, die motiviert ist, der selbständiges Arbeiten keine Probleme bereitet, der Teamarbeit wichtig ist und Qualitätsarbeit am Patienten verrichten möchte.
Wir bieten gute Arbeitsbedingungen, wie ein lang gewachsenes Team mit viel Erfahrung, Supervision, Viel Unterstützung bei Einarbeitung und Fortbildung, sowie gerechte Entlohnung.
Informationen zu unserem Team und den Behandlungsansätzen finden Sie auf unserer Homepage:
www.ergotherapie-miltenberg.de
Wir freuen uns über jede Bewerbung, gerne per Mail an:
info@ergotherapie-miltenberg.de
Liebe Patienten, liebe Angehörige,
Zum 02.04.2022 wurde die Maskenpflicht weitgehend aufgehoben.
Dennoch gilt in unseren Praxen weiterhin eine Maskenpflicht !
Wir denken, dass zum Schutz für Sie und für unsere Mitarbeiter, angesichts der aktuellen Situation, mit sehr hohen Inzidenzen, weiterhin große Vorsicht geboten ist.
Zudem wird auch durch die Berufsgenossenschaft aufgrund der derzeitigen kritischen Pandemielage bis auf Weiteres das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
Wir bitten Sie dies zu beachten.
Am 1. März feierte unsere längjährige Mitarbeiterin Michaela Becker ihr 20 jähriges Betriebsjubiläum. Wir möchten ihr auch hier nochmals unsere herzlichen Glückwünsche und unseren Dank aussprechen.
20 Jahre ist eine lange Zeit, man bewältigt Höhen und Tiefen, ist immer wieder neuen Themen und Veränderungen ausgesetzt. Die Therapieansätze verändern sich und es stehen immer neue Fortbildungen an. Es ist schön dies mit ihr erleben zu dürfen, sie ist eine sehr große Bereicherung für das Team.
Wir freuen uns schon auf die weitere Zukunft mit Michaela
Liebe Patienten, liebe Angehörige,
seit dem 01.01.2022 gilt der neue Bundesrahmenvertrag in der Ergotherapie.
Ein Punkt ist eine Vergütungserhöhung für erbrachte Leistungen die mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Dadurch bedingt steigen auch die Rezeptgebühren !
Was bedeutet das für Sie genau:
Alle Rezepte die vor dem 01.01.2022 angefangen wurden, müssen ab dem 01.01.2022 nachberechnet werden.
Wenn Sie z.B. 4 Leistungen in 2021 erhalten haben, gilt für diese die alte Rezeptgebühr und für die Leistungen ab dem 01.01.2022 die neue Rezeptgebühr.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ergotherapie Bernd Fäth Obernburg 06022-206966 • Kleinheubach 09371-6699777